Die Kanzlei Brighton&Wood übermittelte dem Pflegeinstitut die neueste Rechtsprechung polnischer Gerichte zum Thema „Entsendung von polnischen Betreuungskräften nach Deutschland“.
Nach dieser Rechtsprechung schließt die seit 2011 von vielen Unternehmen angewandte Dokumentation mit entsandten Betreuungskräften (Verträge, Erklärungen udglm.) aus, die polnische Pflegeagentur vor polnischem Arbeitsgericht auf Feststellung des Arbeitsverhältnisses zu verklagen. Die Betreuungskräfte unterliegen demnach keinem Arbeitsrechtsschutz in Polen. Auch können sie sich mit dieser Dokumentation nicht vor polnischen Gerichten auf das neueste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu osteuropäischen Betreuungskräften berufen, nach dem auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten ist.
Die Rechtsprechung zum rechtlichen Status der entsandten Betreuungskräfte wurde in mehreren Gerichtsurteilen bestätigt.
Die Kanzlei Brighton&Wood begleitet seit über 20 Jahren in rechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen (A1) Angelegenheiten über 60 polnische Pflegeunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Zu Mandanten der Kanzlei Brighton/Wood zählen auch mehrere deutsche Pflegevermittler und deren polnische Niederlassungen sowie Partnerunternehmen.
Herr Major hat vor mehreren Jahren die heute führenden polnischen Pflegagenturen gegründet. Mit seinen innovativen Entsendekonstruktionen prägt er seit Jahren den deutsch-polnischen Pflegemarkt. Zu seinen ständigen Mandanten gehören derzeit die aktivsten Pflegeunternehmen auf dem Markt, darunter zahlreiche Unternehmen aus der TOP20-Liste.
Herr Major berät in Deutsch, Englisch, Französisch und in Polnisch. Kontakt: www.BrightonWood.com;
Mehr Informationen zum Thema „Entsendung von osteuropäischen Pflegekräften nach Deutschland“: www.PflegeInstitut.eu; Dienstleistungen des Instituts | PflegeInstitut.eu
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